§1 Name und Sitz des Vereins
Der Verein trägt den Namen Max-Brauer-Schule – Mehr Bildung stärkt, und nach Eintragung in das Vereinsregister den Zusatz Förderverein e.V..
Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Schuljahr nach dem Hamburger Schulgesetz. Der Sitz des Vereins ist Hamburg
§2 Vereinszweck
Zweck des Vereins ist es, die Förderung der Schülerinnen und Schüler der Max-Brauer-Schule zu unterstützen.
Aktivitäten im Bereich der Musik, Kultur, Naturwissenschaften, Literatur, des Gemeinschaftslebens, einer Förderung der harmonischen Lern – und Lebensatmosphäre an der Schule, die über die von der Schule wahrgenommenen Aufgaben hinausgehen, werden übernommen und finanziell unterstützt.
Der Verein fördert den Dialog in der Stadt zum Thema Bildung und Schule und bezieht hierbei soziale, kulturelle und sportliche Einrichtungen des Stadtteils ein. Das Ziel ist eine Schule, die gemeinsames und selbstverantwortliches Lernen von Kindern und Jugendlichen unterschiedlicher Begabungen und Muttersprachen in den Mittelpunkt ihres Unterrichtes stellt.
Der Verein wirbt in der Öffentlichkeit für die “Neue Max-Brauer-Schule”, deren Konzept als Entwurf vorliegt und ständig weiterentwickelt wird.
§3 Gemeinnützigkeit
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile, in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten. Der Verein darf seine Mittel weder für unmittelbare noch für mittelbare Unterstützung politischer Parteien verwenden.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der Abgabenordnung.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind oder durch unverhältnismäßige hohe Vergütung begünstigt werden.
§4 Mitgliedschaft
Dem Förderverein können juristische und natürliche Personen als ordentliche Mitglieder beitreten. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit in seinen Sitzungen.
Ehrenmitglieder können auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung benannt werden. Es handelt sich hierbei um Personen, die sich im Bereich Bildung und Schule verdient gemacht haben oder der Max-Brauer-Schule nahe stehen.
Ehrenmitglieder besitzen die gleichen Rechte wie ordentliche Mitglieder, sind aber von der Beitragspflicht befreit.
Die Mitgliedschaft endet entweder durch Kündigung der Mitgliedschaft, die jederzeit und schriftlich dem Vorstand erklärt werden muss, durch Ausschluss oder Tod des Mitglieds.
§5 Mitgliedsbeiträge
Der Förderverein erhebt einen Mitgliedsbeitrag von 1,- EUR
im Monat.
Die Zahlungsmodalitäten werden in der Mitgliederversammlung festgelegt.
§6 Organe des Vereins
Der Vorstand und die Mitgliederversammlung
§7 Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus fünf gleichberechtigten Vorstandsmitgliedern. Davon sind drei Personen Vorsitzende, eine Person SchriftführerIn und eine Person SchatzmeisterIn.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Bis zur Neuwahl bleibt der bisherige Vorstand im Amt.
Der Verein wird, im Sinne des § 26BGB, durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.
Beschlüsse fasst der Vorstand mit einfacher Mehrheit.
Über die Beschlüsse ist ein Protokoll aufzunehmen, das den Ort und die Zeit der Versammlung sowie das Abstimmungs-Ergebnis angibt und von VersammlungsleiterIn und SchriftführerIn unterschrieben wird.
§8 Die Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand einberufen und geleitet.
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr jeweils im ersten Halbjahr statt. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn 1/10 der Mitglieder dies verlangen. Dieses hat, an den Vorstand gerichtet, schriftlich unter Angabe der Gründe zu erfolgen. Der Vorstand hat zu dieser außerordentlichen Mitgliederversammlung – unter Nennung der Gründe – mit
einer Frist von 10 Tagen einzuladen.
Zu weiteren Mitgliederversammlungen kann vom Vorstand bei Bedarf eingeladen werden. Die Versammlungen werden vom Vorstand schriftlich unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens sechs Wochen einberufen.
§9 Aufgaben der Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand, nimmt den Jahresbericht und den Rechnungsabschluss entgegen und entscheidet über die Entlastung des Vorstandes.
Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer, die vor der jeweiligen Jahresversammlung die Kasse überprüfen.
Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden, soweit nichts anderes bestimmt ist, mit 2/3 Mehrheit der Anwesenden abgestimmt werden. Über die Beschlüsse ist ein Protokoll aufzunehmen, dass vom jeweiligen Versammlungs-Leiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. Es soll enthalten:
Ort und Zeit der Versammlung, Tagesordnung, Zahl der erschienenen Mitglieder, die einzelnen Abstimmungs Ergebnisse und deren Abstimmungsart.
Bei Satzungsänderungen wird der genaue Wortlaut angegeben.
§10 Satzungsänderung
Anträge auf Änderung der Satzung müssen mindestens sieben
Wochen vor der Versammlung unter Beifügung des Wortlautes
der zu ändernden Satzungsbestimmungen an den Vorstand gerichtet werden, dieser versendet den Antrag mit der Einladung zur nächsten Mitgliederversammlung.
Der Beschluss einer Satzungsänderung erfordert eine Mehrheit von 75% der vorhandenen Stimmen.
§11 Auflösung des Vereins
Im Falle einer Auflösung des Vereins oder Wegfalls seines bisherigen Zweckes , darf das Vermögen des Vereins nur für steuerbegünstigte Zwecke verwendet werden und wird dem Schulverein der Max Brauer Schule übertragen. Um den Verein aufzulösen, ist ein Votum von 75% der Mitglieder erforderlich.
Sollte dieses Ergebnis nicht erreicht werden, so ist erneut einzuladen und in diesem Fall sind 75% der Stimmen der anwesenden Mitglieder ausreichend.
Hamburg, Dezember 2004